Allgemeine Geschäftsbedinungen

§1 Allgemeines/Geltungsbereich

(1) Die Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, Verträge und Angebote von Kemer Signature Design. Sie gelten auch für Ergänzungs- und Folgeaufträge, soweit es sich um gleichartige Leistungen handelt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Kremer Signature Design | Christina Kremer
Brüderstr. 8
46145 Oberhausen
(nachfolgend „Dienstleisterin“)

und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“).

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Dienstleisterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Selbst wenn die Dienstleisterin auf ein Schreiben Bezug nimmt, welches Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis der Dienstleisterin mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Ein Vertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung in Textform der Dienstleisterin oder durch den Beginn der Ausführung der Dienstleisterin zustande. Angebote der Dienstleisterin sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

§2 Vertragsgegenstand / Leistungen

(1) Die Dienstleisterin erbringt kreative und beratende Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Corporate Design, Print- und Digitaldesign, Webdesign, Social Media, Präsentationen und Hochzeitspapeterie.

(2) Grundlage der Zusammenarbeit ist das jeweilige Angebot, Briefing oder eine schriftliche Vereinbarung sowie diese AGB.

(3) Der konkrete Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Nachträgliche Änderungen des Auftrags bedürfen einer Bestätigung in Textform und werden gesondert vergütet.

(4) Die Dienstleisterin erbringt ihre Leistungen auf Basis der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gängigen technischen Standards und Software-Versionen.

§3 Vertragsschluss

(1) Angebote der Dienstleisterin sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Ein Vertrag kommt durch Bestätigung in Textform (z.B. E-Mail) des Angebots durch den Auftraggeber oder durch die Annahme einer Auftragsbestätigung der Dienstleisterin zustande.

(3) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist die Dienstleisterin berechtigt, die Leistung bis zum vollständigen Ausgleich zurückzuhalten und Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen.

§4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot der Dienstleisterin. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. (Brutto-Preise)

(2) Die Dienstleisterin bietet folgende Zahlungsmöglichkeiten an:

100 % Vorkasse: Bei vollständiger Vorauszahlung wird ein Rabatt von 2 % gewährt.

Sofern keine vollständige Vorauszahlung erfolgt, wird die Vergütung in zwei Raten fällig: Eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamthonorars ist bei Vertragsabschluss fällig. Die restlichen 70% sind nach Abnahme des finalen Werks und Rechnungsstellung zu zahlen.

(3) Die Dienstleisterin beginnt mit der Arbeit erst nach Erhalt der Vorauszahlung oder Anzahlung.

(4) Alle Zahlungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

(5) Zahlungen sind ausschließlich per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto unter Angabe der Rechnungsnummer zu leisten.

§5 Kündigung

(1) ​Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Auftraggeber, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, behält die Dienstleisterin den vollen Vergütungsanspruch für den bereits erbrachten Teil der Leistungen. Für den noch nicht erbrachten Teil der Leistungen steht der Dienstleisterin die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen zu.


​(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn einer Partei unter Berücksichtigung aller Umstände die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Fertigstellung nicht zugemutet werden kann (z. B. bei anhaltendem Zahlungsverzug trotz Mahnung).


​(3) Um langwierige Rechnereien über „ersparte Aufwendungen“ zu vermeiden, kann vereinbart werden, dass bei einer Kündigung ohne wichtigen Grund, für den noch nicht erbrachten Teil eine Pauschale von 50 % des darauf entfallenden Honorars fällig wird. Den Parteien bleibt der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens vorbehalten

(4) Die Kündigung bedarf der Textform (z.B. E-Mail).

 

§6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt der Dienstleisterin sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Inhalte und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender Mitwirkung, trägt der Auftraggeber die daraus entstehenden Mehrkosten.

(3) Der Auftraggeber hat der Dienstleisterin die finalen Mengengerüste sowie variable Daten (z.B. endgültige Gästelisten, Platzkarten oder Sitzpläne) bis spätestens 10 Tage vor dem geplanten Drucktermin verbindlich mitzuteilen.

Nachträgliche Änderungen des Mengengerüsts nach Druckfreigabe oder verspätete Datenlieferungen können zu Mehrkosten und Verschiebung des Liefertermins führen.

Erhöhung der Stückzahl werden auf Basis der im Angebot genannten Einzelpreise nachberechnet; Reduzierungen sind nach erfolgter Materialbestellung oder Druckfreigabe nur bedingt und nach Absprache möglich.

(4) Die Dienstleisterin führt keine Rechtsberatung durch. Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeiten der erbrachten Leistungen (insbesondere im Hinblick auf das Urheber-, Wettbewerbs-, Marken- und Datenschutzrecht) obliegt allein dem Auftraggeber.

(5) Sofern die Dienstleisterin Rechtstexte (z.B. Impressum, Datenschutzerklärung, AGB) technisch in eine Website einbindet, geschieht dies ausschließlich auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten oder durch Drittanbieten (z.B. eRecht24) generierten Inhalte.

(6) Die Dienstleisterin übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Texte. Für etwaige Abmahnungen oder rechtliche Konsequenzen, die aus den Inhalten oder der fehlenden rechtlichen Konformität der Website resultieren, haftet allein der Auftraggeber.

§7 Nutzungsrechte / Urheberrecht/Buyout

(1) Sämtliche von der Dienstleisterin erbrachten gestalterischen und technischen Leistungen (insbesondere Entwürfe, Designs, Layouts, Quellcodes, Templates, Print- und Digitaldateien, Webseiten, Grafiken und sonstige Arbeitsergebnisse) unterliegen dem Urheberrecht. Urheber ist stets die Dienstleisterin.

(2) Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde:

–  Räumlich: Unbeschränkt (Weltweit)

– Zeitlich: Unbeschränkt für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist

– Inhaltlich: Ausschließlich für den bei Auftragserteilung vereinbarten Verwendungszweck und die vereinbarte Medienart

(3) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – ein Einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und nicht exklusives Nutzungsrecht an den finalen Arbeitsergebnissen. Dieses einfache Nutzungsrecht berechtigt ausschließlich zur Nutzung des Werkes in der gelieferten Form und im vertraglich vereinbarten Rahmen.

(4) Nicht vom einfachen Nutzungsrecht umfasst sind insbesondere:

– das Recht zur Bearbeitung, Veränderung oder Weiterentwicklung der gelieferten Dateien oder Arbeitsergebnisse

– das Recht zur Weitergabe der Dateien oder Arbeitsergebnisse an Dritte (z. B. an Entwickler, Designer, Agenturen oder Dienstleister). Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe an Erfüllungsgehilfen zum Zwecke der Produktion (z.B. Druckereien).

– das Recht zur Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte oder verbundene Unternehmen

– sämtliche Nutzungen, die über den vereinbarten Zweck hinausgehen.

(5) Jede Bearbeitung, Weitergabe oder Übertragung an Dritte bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung der Dienstleisterin. Die Dienstleisterin ist berechtigt, hierfür eine gesonderte Vergütung zu verlangen.

(6) Die Dienstleisterin hat das Recht, auf den erstellten Werken, an einer geeigneten Stelle, als Urheberin genannt zu werden und diese Nennung mit der eigenen Website zu verlinken (z.B. durch einen Hyperlink im Footer der Website oder im digitalen Impressum), sofern dies branchenüblich und gestalterisch angemessen ist (z.B. im Impressum der Website, im Fußbereich von Druckerzeugnissen oder an einer dezenten Stelle auf der Rückseite). Außerdem ist der Auftraggeber nicht berechtigt, diese Nennung bzw. Verlinkung ohne Zustimmung der Dienstleisterin zu entfernen, solange das Design genutzt wird. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtig zum Schadensersatz.

Bei Kleindrucksachen (z.B. Visitenkarten), Briefbögen oder Logos wird auf eine Namensnennung verzichtet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Buyout / Erweiterte und exklusive Nutzungsrechte

(7) Die Einräumung über das einfache Nutzungsrecht hinausgehende Rechte (insbesondere exklusive Nutzungsrechte, unbeschränkte Bearbeitungsrechte, das Recht zur Unterlizenzierung oder die Herausgabe von Quelldateien) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

(8) Diese erweiterten Rechte werden ausschließlich gegen eine gesonderte Vergütung (Buyout) gewährt, die sich nach marktüblichen Sätzen richtet (z.B. auf Basis des AGD-Vergütungstarifvertrags). Ohne eine solche ausdrückliche Vereinbarung verbleiben all nicht genannten Rechte sowie die Urheberrechte vollumfänglich bei der Dienstleisterin.

Herausgabe offener Dateien (InDesign, Photoshop, Illustrator etc.)

(9) Die Herausgabe offener Arbeitsdateien – insbesondere Quelldateien aus InDesign, Photoshop, Illustrator, XD, Figma, RAW-Daten oder vergleichbaren Programmen – ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Herausgabe kann ausschließlich auf Basis einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und gegen zusätzliche Vergütung erfolgen. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht nicht. Dem Auftraggeber werden ausschließlich für den vereinbarten Verwendungszweck erforderlichen finalen Dateiformate (z.B. PDF, JPG, PNG) zur Verfügung gestellt.

(10) Der Auftraggeber versichert, dass er an allen der Dienstleisterin überlassenen Inhalten (z.B. Logos, Fotos, Texte, Schriftarten) die erforderlichen Nutzungs- und Urheberrechte besitzt.  Der Auftraggeber räumt der Dienstleisterin die für die Vertragserfüllung notwendigen Nutzungsrechte an diesen Inhalten ein. Der Auftraggeber stellt die Dienstleisterin von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Verletzung dieser Rechte geltend gemacht werden, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung.

§8 Referenznutzung (Eigenwerbung)

(1) Die Dienstleisterin ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags erstellten Werke zum Zwecke der Eigenwerbung unentgeltlich zu nutzen, insbesondere auf der eigenen Website, in Social-Media-Kanälen, in Printmedien sowie zur Teilnahme an Wettbewerben, sofern dies im Vertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

(2) Bei der Veröffentlichung von Hochzeits-Papeterie oder anderen persönlichen Designs verpflichtet sich die Dienstleisterin, sensible private Daten (wie z.B. Privatadressen oder Telefonnummern) vor der Veröffentlichung unkenntlich zu machen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich in die vollständige Veröffentlichung einwilligt.

§9 Fremdleistungen / Subunternehmer

(1) Die Dienstleisterin ist berechtigt, zur Auftragserfüllung externe Dienstleister (z. B. Fotografen, Programmierer, Druckereien) einzuschalten.

(2) Sofern die Dienstleisterin Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers beauftragt, haftet die Dienstleisterin nicht für die Leistungen der externen Anbieter.

(3) Für Fehler, die durch die Druckerei verursacht werden, übernimmt die Dienstleisterin keine Haftung.

(4) Webhosting erfolgt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Die Dienstleisterin übernimmt keine Haftung für Ausfälle, Datenverluste oder sonstige Schäden, die durch den Hosting-Anbieter entstehen.

§10 Gewährleistung & Haftung

(1) Die Dienstleisterin haftet für Mängel zunächst durch Nachbesserung. Schlägt diese zweimal fehl, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Dienstleisterin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden (z.B. entgangener Gewinn) oder Datenverlust ist ausgeschlossen.

(3) Mit der Abnahme des Werkes oder der Freigabe zur Produktion/Veröffentlichung (z.B. Druckfreigabe) übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. Für Fehler (z.B. Tippfehler, Farbabwicklungen), die nach der Freigabe übersehen wurden, haftet die Dienstleisterin nicht.

(4) Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Mangelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Gefällt dem Auftraggeber das fertiggestellte Werk nicht, so stellt dies keinen Mangel dar.

§11 Rückrufrecht

(1) Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung bleiben alle erbrachten Leistungen (Entwürfe, digitale Dateien, Layouts, Illustrationen, Websites) Eigentum der Dienstleisterin.

(2) Die Dienstleisterin ist berechtig, die Nutzung der Werke zu untersagen, wenn:

– der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt

– die vereinbarten zeitliche, räumliche oder inhaltliche Nutzungsgrenze (z.B. Ablauf einer zeitlich begrenzten Kampagnen-Lizenz) überschritten ist

– oder die Werke anderweitig vertragswidrig genutzt werden.

(3) Im Falle eines Widerrufs ist der Auftraggeber verpflichtet, die Nutzung der Werke unverzüglich einzustellen und alle in seinem Besitz befindlichen Kopien (digital oder analog) zu löschen bzw. zu vernichten.

(5) Kommt der Auftraggeber seiner Pflicht zur Einstellung der Nutzung nach einem berechtigten Widerruf der Nutzungsrechte nicht nach oder reagiert er nicht auf eine entsprechende Aufforderung, ist die Dienstleisterin berechtig, die betroffenen Werke (z.B. durch Offline-Nahmen der Website oder Entfernung von Grafiken) selbstständig zu entfernen. Der gesamte hiermit verbundene Mehraufwand sowie Kosten für die Durchsetzung der Nutzungsverbots werden vom Auftraggeber getragen.

§12 Kommunikation und Schriftform

(1) Verbindliche Absprachen, Vereinbarungen, Briefings oder Änderungen am Projektauftrag bedürfen der Textform (E-Mail ist hierfür ausreichend).

(2) Mündliche oder telefonische Absprachen sind rechtlich nicht verbindlich, sofern sie nicht durch die Dienstleisterin in Textform bestätigt werden.

(3) Nach Besprechungen kann die Dienstleisterin die Ergebnisse in Textform zusammenfassen und dem Auftraggeber zur Durchsicht zur Verfügung stellen. Einwände und Änderungswünsche zu diesem Protokoll sind vom Auftraggeber unverzüglich (spätestens innerhalb von 3 Werktagen) mitzuteilen. Erfolgt kein Widerspruch, gilt das Protokoll als verbindliche Arbeitsgrundlage.

§13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist der Sitz der Dienstleisterin.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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